R. Köber R. Köber

Leitfaden für energetische Sanierungen in WEGs

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stehen vor der Herausforderung, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Die hohen Investitionen und komplexen Entscheidungen verunsichern viele Eigentümer. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet nun mit einem neuen Praxisguide Orientierung.

Der WEG-Praxisguide

Der Leitfaden führt Eigentümer Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Information bis zur Umsetzung. Er ist kein theoretisches Werk, sondern ein praktisches Werkzeug mit Checklisten, Entscheidungshilfen und Vorlagen für Versammlungen. Themen wie Energieberatung, rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Förderprogramme werden verständlich erklärt.

Aktuell und praxisnah

Der Guide wird kontinuierlich weiterentwickelt und von Fachleuten geprüft. Er ist Teil eines Projekts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sodass die Inhalte zuverlässig und aktuell bleiben.

Warum das wichtig ist

Laut einer dena-Umfrage halten 52 % der WEG-Mitglieder energetische Sanierungen für wichtig oder dringend. 43 % bilden bereits Rücklagen, doch 60 % fühlen sich schlecht informiert. Der Praxisguide soll hier Abhilfe schaffen und den Weg in eine energieeffiziente Zukunft erleichtern.

Weiterführende Links

DENA WEG-Praxisguide

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CO2-Preis 2026: Was auf Eigentümer und Mieter zukommt

Ab dem Jahr 2026 wird Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl deutlich teurer. Der Grund: Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt weiter an – und das spüren sowohl Eigentümer als auch Mieter direkt im Geldbeutel.

Was ändert sich ab 2026?

Laut dem Bundesumweltministerium wird der CO₂-Preis im kommenden Jahr auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂ steigen. Das entspricht einem Anstieg von rund 18 % im Vergleich zum aktuellen Jahr 2025, in dem der Preis bei 55 Euro liegt.

Dieser Preisaufschlag betrifft vor allem Haushalte, die mit Öl oder Gas heizen – denn je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher die Kosten.

Ein kurzer Rückblick: Einführung des CO₂-Preises

Der CO₂-Preis wurde im Jahr 2021 im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführt. Ziel war es, den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme zu fördern. Die Preisentwicklung im Überblick:

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO₂

  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO₂

  • 2026: Bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂ (geplant)

Ab 2027 soll der CO₂-Preis nicht mehr staatlich festgelegt, sondern über den europäischen Emissionshandel (ETS II) marktabhängig bestimmt werden. Das bedeutet: Die Preise könnten weiter steigen – je nach Angebot und Nachfrage.

Wofür wird das Geld verwendet?

Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Dieser unterstützt unter anderem:

  • den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen

  • energetische Gebäudesanierungen

  • den Ausbau der Elektromobilität

Ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz – aber auch eine Herausforderung für viele Haushalte.

Wer zahlt den CO₂-Preis?

Die Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher ist der Anteil des Vermieters.

So berechnet man den CO₂-Preis

Um den individuellen CO₂-Preis zu berechnen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Ermittlung des Brennstoffverbrauchs (z. B. in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas)

  2. Berechnung des CO₂-Ausstoßes anhand der Emissionsfaktoren

  3. Division durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes (kg CO₂/m²)

  4. Ablesen des Verteilungsschlüssels aus der Tabelle

  5. Anwendung des aktuellen CO₂-Preises pro Tonne

💡 Tipp: Bei mehreren Heizsystemen oder komplexen Nebenkostenabrechnungen kann die Berechnung aufwendig sein. In solchen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch Fachleute oder spezialisierte Softwarelösungen.

Fazit:
Der steigende CO₂-Preis ist ein klares Signal: Wer langfristig Heizkosten sparen und gleichzeitig das Klima schützen möchte, sollte über den Umstieg auf eine nachhaltige Heizlösung nachdenken. Förderprogramme bieten dabei attraktive finanzielle Unterstützung.

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Rechte bei Nachbarschaftsbelästigung

Eigentümer und Mieter müssen störendes Verhalten von Nachbarn nicht hinnehmen. Das Gesetz schützt vor unzulässigen Einwirkungen wie Lärm, Gerüchen oder unerlaubtem Betreten (§§ 903, 862 BGB). Mieter können oft selbst handeln, sollten sich aber mit dem Vermieter abstimmen.

Nicht jede Störung ist verboten – was gesetzlich erlaubt und nur geringfügig ist, muss toleriert werden (§ 906 BGB). Maßgeblich ist, ob ein „durchschnittlich empfindlicher Mensch“ sich beeinträchtigt fühlt. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen wie einer Kirmes kann ein Unterlassungsanspruch bestehen (§ 1004 BGB), wenn keine Tradition vorliegt.

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Die Kosten müssen aus einem WEG-Beschluss hervorgehen

Wenn eine Wohnungseigentümerversammlung Maßnahmen beschließt, müssen im Beschluss auch die Kostenrahmen oder -obergrenzen angegeben werden. Ohne diese Angaben können die Wohnungseigentümer nicht einschätzen, ob die Gemeinschaft oder der einzelne Wohnungseigentümer die entstehenden Kosten tragen können. Fehlen diese Informationen, ist der Beschluss unwirksam, da er nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 13. März 2025 (Aktenzeichen 1294 C 22650/24 WEG).

Ein Wohnungseigentümer klagte gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Hofumgestaltung, da keine Kostenangaben gemacht wurden. Der Verwalter sollte drei Angebote einholen, und die Kosten sollten nach Anteilen (§ 16 WEG) verteilt werden.

Das Amtsgericht entschied zugunsten des Klägers und erklärte den Beschluss für ungültig, da ohne festgelegten Kostenrahmen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht erfüllt wurden.

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Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Immobilienverwaltung

Die Integration von Künstlicher Intelligenz bietet Hausverwaltungen neue Möglichkeiten, Prozesse zu automatisieren und Immobilien effizienter zu verwalten. KI hilft dabei, Routineaufgaben zu übernehmen, präzise Lösungen zu bieten und die Kommunikation zu verbessern. Dies führt zu Zeitersparnis, Kostensenkung und erhöhter Kundenzufriedenheit.

Automatisierte Verwaltung KI kann Daten, Vertragslaufzeiten und Zahlungen zentral speichern und automatisiert auswerten. Sie erkennt säumige Zahlungen, sendet automatische Benachrichtigungen und überwacht Fristen. Dies reduziert den manuellen Aufwand und sorgt für eine effiziente Verwaltung.

Instandhaltungsmanagement Ein großer Teil der Arbeit in Hausverwaltungen entfällt auf die Instandhaltung von Immobilien. KI-basierte Lösungen überwachen kontinuierlich den Zustand von Anlagen und Gebäudeteilen. Sie erkennen frühzeitig Probleme und schlagen präventive Maßnahmen vor, bevor größere Schäden auftreten. Dies spart Kosten und erhöht die Lebensdauer der Anlagen.

Verbesserte Kommunikation durch KI-gestützte Chatbots Hausverwaltungen müssen täglich zahlreiche Anfragen bearbeiten. KI-gestützte Chatbots können häufig gestellte Fragen beantworten und Anfragen direkt an den zuständige Bereich weiterleiten. Beispielsweise kann ein Mieter über einen Chatbot melden, dass seine Heizung nicht funktioniert. Der Chatbot dokumentiert die Anfrage und erstellt automatisch einen Auftrag für einen Techniker. Dies verbessert die Effizienz und die Zufriedenheit der Mieter.

Vorteile von KI für Hausverwaltungen

  • Zeitersparnis: Automatisierung von Routinetätigkeiten ermöglicht es den Mitarbeitern, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren.

  • Kostenreduktion: Vorausschauende Instandhaltung und optimierte Prozesse senken die Betriebskosten.

  • Verbesserte Zufriedenheit: Schnelle und präzise Kommunikation schafft Vertrauen und steigert die Zufriedenheit der Kunden.

  • Nachhaltigkeit: KI-gestützte Energieoptimierung reduziert den Verbrauch und den CO₂-Fußabdruck von Gebäuden.

Ein Blick in die Zukunft Die Immobilienbranche steht erst am Anfang der KI-Revolution. In den kommenden Jahren wird KI noch stärker in die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden integriert werden. Smarte Gebäude, die sich selbst überwachen und optimieren, könnten nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Lebensqualität verbessern. Trotz aller technologischen Fortschritte bleibt der menschliche Kontakt unverzichtbar.

Fazit: KI – Ein unverzichtbares Werkzeug für Hausverwaltungen Die Integration von KI bietet enorme Chancen: Sie spart Zeit, senkt Kosten und verbessert die Effizienz. Gleichzeitig eröffnet sie Möglichkeiten, die Mieterzufriedenheit zu steigern und die Immobilien nachhaltiger zu bewirtschaften. Verwaltungen, die auf KI setzen, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und sind für die Zukunft der Immobilienbranche bestens gerüstet. koeber.immobilien unterstützt Sie dabei, KI-Lösungen in Ihre Hausverwaltung zu integrieren.

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Neuerungen beim Stromanbieterwechsel ab 06.06.2025

Schneller Wechsel möglich

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 20a EnWG). Zuvor dauerte das bis zu zehn Tage – mit dem Risiko teurer Ersatzversorgung.

MaLo-ID statt Zählernummer

Die neue Schlüsselkennung für den Wechsel ist die MaLo-ID – eine elfstellige Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Sie bleibt auch bei Zählerwechsel gleich und erleichtert die Kommunikation zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellen.

Tipp: Geben Sie Ihre MaLo-ID nicht leichtfertig weiter – sie kann missbraucht werden, um ungewollt den Anbieter zu wechseln.

Kein rückwirkender Wechsel mehr

Ein rückwirkender Anbieterwechsel – etwa nach einem Umzug – ist nicht mehr erlaubt.

24-Stunden-Wechsel? Nur technisch.

Die Regel betrifft nur die technische Umsetzung. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Viele Anbieter können die schnelle Umstellung aktuell noch nicht zuverlässig garantieren.

So klappt der Wechsel:

Vertrag prüfen: Kündigungsfristen und Laufzeiten beachten.
Fristgerecht kündigen: Altverträge (vor März 2022) haben bis zu 3 Monate Kündigungsfrist, neuere max. 1 Monat.
Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen innerhalb von 2 Wochen kündbar.

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Baumaßnahme ungenehmigt - Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt Rückbau

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen Baumaßnahmen genehmigt werden. Werden Umbauten ohne diese Genehmigung durchgeführt, kann die WEG den Rückbau verlangen. Dies gilt auch, wenn der Mieter des Wohnungseigentümers die Baumaßnahme ohne Genehmigung vorgenommen hat, selbst wenn die Wohnungseigentümerversammlung diese wahrscheinlich genehmigt hätte. Der Wohnungseigentümer ist in diesem Fall gegenüber der WEG für den Rückbau verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.03.2025 (Aktenzeichen V ZR 1/24).

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