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Die Kosten müssen aus einem WEG-Beschluss hervorgehen

Wenn eine Wohnungseigentümerversammlung Maßnahmen beschließt, müssen im Beschluss auch die Kostenrahmen oder -obergrenzen angegeben werden. Ohne diese Angaben können die Wohnungseigentümer nicht einschätzen, ob die Gemeinschaft oder der einzelne Wohnungseigentümer die entstehenden Kosten tragen können. Fehlen diese Informationen, ist der Beschluss unwirksam, da er nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 13. März 2025 (Aktenzeichen 1294 C 22650/24 WEG).

Ein Wohnungseigentümer klagte gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Hofumgestaltung, da keine Kostenangaben gemacht wurden. Der Verwalter sollte drei Angebote einholen, und die Kosten sollten nach Anteilen (§ 16 WEG) verteilt werden.

Das Amtsgericht entschied zugunsten des Klägers und erklärte den Beschluss für ungültig, da ohne festgelegten Kostenrahmen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht erfüllt wurden.

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Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Immobilienverwaltung

Die Integration von Künstlicher Intelligenz bietet Hausverwaltungen neue Möglichkeiten, Prozesse zu automatisieren und Immobilien effizienter zu verwalten. KI hilft dabei, Routineaufgaben zu übernehmen, präzise Lösungen zu bieten und die Kommunikation zu verbessern. Dies führt zu Zeitersparnis, Kostensenkung und erhöhter Kundenzufriedenheit.

Automatisierte Verwaltung KI kann Daten, Vertragslaufzeiten und Zahlungen zentral speichern und automatisiert auswerten. Sie erkennt säumige Zahlungen, sendet automatische Benachrichtigungen und überwacht Fristen. Dies reduziert den manuellen Aufwand und sorgt für eine effiziente Verwaltung.

Instandhaltungsmanagement Ein großer Teil der Arbeit in Hausverwaltungen entfällt auf die Instandhaltung von Immobilien. KI-basierte Lösungen überwachen kontinuierlich den Zustand von Anlagen und Gebäudeteilen. Sie erkennen frühzeitig Probleme und schlagen präventive Maßnahmen vor, bevor größere Schäden auftreten. Dies spart Kosten und erhöht die Lebensdauer der Anlagen.

Verbesserte Kommunikation durch KI-gestützte Chatbots Hausverwaltungen müssen täglich zahlreiche Anfragen bearbeiten. KI-gestützte Chatbots können häufig gestellte Fragen beantworten und Anfragen direkt an den zuständige Bereich weiterleiten. Beispielsweise kann ein Mieter über einen Chatbot melden, dass seine Heizung nicht funktioniert. Der Chatbot dokumentiert die Anfrage und erstellt automatisch einen Auftrag für einen Techniker. Dies verbessert die Effizienz und die Zufriedenheit der Mieter.

Vorteile von KI für Hausverwaltungen

  • Zeitersparnis: Automatisierung von Routinetätigkeiten ermöglicht es den Mitarbeitern, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren.

  • Kostenreduktion: Vorausschauende Instandhaltung und optimierte Prozesse senken die Betriebskosten.

  • Verbesserte Zufriedenheit: Schnelle und präzise Kommunikation schafft Vertrauen und steigert die Zufriedenheit der Kunden.

  • Nachhaltigkeit: KI-gestützte Energieoptimierung reduziert den Verbrauch und den CO₂-Fußabdruck von Gebäuden.

Ein Blick in die Zukunft Die Immobilienbranche steht erst am Anfang der KI-Revolution. In den kommenden Jahren wird KI noch stärker in die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden integriert werden. Smarte Gebäude, die sich selbst überwachen und optimieren, könnten nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Lebensqualität verbessern. Trotz aller technologischen Fortschritte bleibt der menschliche Kontakt unverzichtbar.

Fazit: KI – Ein unverzichtbares Werkzeug für Hausverwaltungen Die Integration von KI bietet enorme Chancen: Sie spart Zeit, senkt Kosten und verbessert die Effizienz. Gleichzeitig eröffnet sie Möglichkeiten, die Mieterzufriedenheit zu steigern und die Immobilien nachhaltiger zu bewirtschaften. Verwaltungen, die auf KI setzen, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und sind für die Zukunft der Immobilienbranche bestens gerüstet. koeber.immobilien unterstützt Sie dabei, KI-Lösungen in Ihre Hausverwaltung zu integrieren.

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Neuerungen beim Stromanbieterwechsel ab 06.06.2025

Schneller Wechsel möglich

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 20a EnWG). Zuvor dauerte das bis zu zehn Tage – mit dem Risiko teurer Ersatzversorgung.

MaLo-ID statt Zählernummer

Die neue Schlüsselkennung für den Wechsel ist die MaLo-ID – eine elfstellige Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Sie bleibt auch bei Zählerwechsel gleich und erleichtert die Kommunikation zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellen.

Tipp: Geben Sie Ihre MaLo-ID nicht leichtfertig weiter – sie kann missbraucht werden, um ungewollt den Anbieter zu wechseln.

Kein rückwirkender Wechsel mehr

Ein rückwirkender Anbieterwechsel – etwa nach einem Umzug – ist nicht mehr erlaubt.

24-Stunden-Wechsel? Nur technisch.

Die Regel betrifft nur die technische Umsetzung. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Viele Anbieter können die schnelle Umstellung aktuell noch nicht zuverlässig garantieren.

So klappt der Wechsel:

Vertrag prüfen: Kündigungsfristen und Laufzeiten beachten.
Fristgerecht kündigen: Altverträge (vor März 2022) haben bis zu 3 Monate Kündigungsfrist, neuere max. 1 Monat.
Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen innerhalb von 2 Wochen kündbar.

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Baumaßnahme ungenehmigt - Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt Rückbau

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen Baumaßnahmen genehmigt werden. Werden Umbauten ohne diese Genehmigung durchgeführt, kann die WEG den Rückbau verlangen. Dies gilt auch, wenn der Mieter des Wohnungseigentümers die Baumaßnahme ohne Genehmigung vorgenommen hat, selbst wenn die Wohnungseigentümerversammlung diese wahrscheinlich genehmigt hätte. Der Wohnungseigentümer ist in diesem Fall gegenüber der WEG für den Rückbau verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.03.2025 (Aktenzeichen V ZR 1/24).

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