R. Köber R. Köber

Neuerungen beim Stromanbieterwechsel ab 06.06.2025

Schneller Wechsel möglich

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 20a EnWG). Zuvor dauerte das bis zu zehn Tage – mit dem Risiko teurer Ersatzversorgung.

MaLo-ID statt Zählernummer

Die neue Schlüsselkennung für den Wechsel ist die MaLo-ID – eine elfstellige Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Sie bleibt auch bei Zählerwechsel gleich und erleichtert die Kommunikation zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellen.

Tipp: Geben Sie Ihre MaLo-ID nicht leichtfertig weiter – sie kann missbraucht werden, um ungewollt den Anbieter zu wechseln.

Kein rückwirkender Wechsel mehr

Ein rückwirkender Anbieterwechsel – etwa nach einem Umzug – ist nicht mehr erlaubt.

24-Stunden-Wechsel? Nur technisch.

Die Regel betrifft nur die technische Umsetzung. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Viele Anbieter können die schnelle Umstellung aktuell noch nicht zuverlässig garantieren.

So klappt der Wechsel:

Vertrag prüfen: Kündigungsfristen und Laufzeiten beachten.
Fristgerecht kündigen: Altverträge (vor März 2022) haben bis zu 3 Monate Kündigungsfrist, neuere max. 1 Monat.
Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen innerhalb von 2 Wochen kündbar.

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Baumaßnahme ungenehmigt - Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt Rückbau

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen Baumaßnahmen genehmigt werden. Werden Umbauten ohne diese Genehmigung durchgeführt, kann die WEG den Rückbau verlangen. Dies gilt auch, wenn der Mieter des Wohnungseigentümers die Baumaßnahme ohne Genehmigung vorgenommen hat, selbst wenn die Wohnungseigentümerversammlung diese wahrscheinlich genehmigt hätte. Der Wohnungseigentümer ist in diesem Fall gegenüber der WEG für den Rückbau verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.03.2025 (Aktenzeichen V ZR 1/24).

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