Neue Förderung für Ladeinfrastruktur ab dem 15. April 2026

Ab dem 15. April 2026 startet ein neues Förderprogramm, über das Eigentümer von Mehrparteienhäusern, WEGs, Vermieter und kleine Unternehmen finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Ladeinfrastruktur erhalten können. Pro Stellplatz sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro möglich.

Das Förderprogramm im Überblick

Die Bundesregierung stellt hierfür 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden nicht nur Wallboxen selbst, sondern auch alle notwendigen Vorarbeiten – von der Vorverkabelung über den Netzanschluss bis hin zu elektrischen Komponenten und baulichen Maßnahmen.

Förderbeträge pro Stellplatz

  • Bis 1.300 € für die reine Vorverkabelung

  • Bis 1.500 € für eine Wallbox mit maximal 22 kW

  • Bis 2.000 € für Wallboxen mit bidirektionaler Ladefunktion (Vehicle-to-Grid)

Voraussetzungen für die Förderung

  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorbereitet oder mindestens 6 Plätze komplett elektrifiziert sein.

  • Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen – entweder über einen Ökostromtarif oder eine eigene PV‑Anlage.

  • Die Installation muss ein zertifizierter Elektrofachbetrieb übernehmen.

  • Arbeiten dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids starten.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Einzelne Mitglieder einer WEG

  • Private Vermieter

  • Kleine und mittlere Unternehmen

  • Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen

Nicht förderfähig: Privatpersonen in Einfamilienhäusern (hier sind nur regionale Programme oder steuerliche Vorteile möglich).

Antragstellung und Fristen

  • Start: 15. April 2026

  • Frist für WEGs, Vermieter und KMU: 10. November 2026

  • Frist für große Wohnungsunternehmen: 15. Oktober 2026

  • Antrag: Online über laden-im-mehrparteienhaus.de

  • Benötigte Unterlagen: Kostenvoranschlag, ggf. WEG‑Beschluss, Nachweis über Ökostrom oder PV‑Anlage

Steuerliche Vorteile als zusätzliche Option

Unabhängig von der staatlichen Förderung können 20 % der Arbeitskosten für Elektro- oder Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Eine Kombination mit der Förderung ist allerdings nicht möglich.

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