Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz ändert

Die Ampel-Regierung plante eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Die aktuelle Koalition hat im Vertrag festgelegt das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Inzwischen haben sich CDU und SPD auf zentrale Punkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt, das das bisherige GEG ersetzen soll.

Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Keine Pflicht mehr zur Nutzung von 100 % Ökoenergie ab 2045

Ein zentraler Punkt: Die Vorgabe des alten Gesetzes, dass Heizungen ab 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Die neue Gesetzesgrundlage sieht keine Verpflichtung mehr zu reinem Ökoenergie-Betrieb vor.

Die 65‑Prozent-Regel entfällt

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz verpflichtete dazu, neue Heizungen so auszulegen, dass sie mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.
Diese Vorgabe wird nicht in das Gebäudemodernisierungsgesetz übernommen.

Damit bleibt der Einbau von Öl- und Gasheizungen auch über das Jahr 2045 hinaus weiterhin möglich.
Allerdings sollten Eigentümer künftige Preisentwicklungen berücksichtigen – insbesondere steigende Kosten durch die CO₂-Bepreisung.

Die SPD hätte diese Regel gerne beibehalten, konnte sich aber gegenüber der CDU nicht durchsetzen.

Bioquote ab 2028 geplant

Ein neuer Aspekt ist die Einführung einer Bioquote:

  • Ab 2028 müssen Energieversorger Öl und Gas einen kleinen Anteil biogener Energieträger beimischen – bis zu 1 %.

  • Ob diese Quote in den 2030er- und 2040er-Jahren erhöht wird, soll jeweils die dann amtierende Regierung entscheiden.

10‑Prozent-Bioanteil für neue Öl- und Gasheizungen ab 2029

Ab 2029 gilt für neu installierte Öl- oder Gasheizungen:
Sie müssen mindestens 10 % Bio-Öl bzw. Bio-Gas nutzen.

Der Bioanteil soll in mehreren Schritten bis 2040 weiter steigen.
Wie hoch der finale Anteil sein wird, ist derzeit noch offen.

Gut zu wissen:
Für den biogenen Anteil fällt künftig keine CO₂-Abgabe an.

Keine verpflichtende Energieberatung mehr

Das neue GMG verzichtet außerdem auf die bisherige Pflicht zur Energieberatung beim Heizungseinbau. Eigentümer können sich weiterhin beraten lassen – aber eben auf freiwilliger Basis.

Heizungsförderung bleibt bestehen – Details noch unklar

Auch künftig soll es staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch geben.
Die Koalition plant, die Förderung mindestens bis 2029 fortzuführen.

Wie genau die Förderlandschaft aussieht und welche Förderhöhe möglich ist, wird in späteren Verordnungen konkretisiert.

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