Berlin nach dem Blackout: Wer zahlt für die Schäden?

Nach dem mehrtägigen Stromausfall in Berlin kehrt langsam Normalität ein – doch die Folgen sind deutlich spürbar. Viele Haushalte und Unternehmen stehen nun vor der Frage: Wer übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden?

Mietminderung trotz Fremdverschulden möglich

Der Ausfall zeigt, dass selbst bei Ursachen außerhalb der Verantwortung des Vermieters eine Mietminderung zulässig sein kann. Laut § 536 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung sicherzustellen. Wird diese erheblich beeinträchtigt, dürfen Mieter die Miete kürzen – auch wenn der Stromausfall nicht vom Vermieter verursacht wurde.

Pflicht zur Information

Mieter müssen den Vermieter über den Ausfall informieren. Wer sich später darauf beruft, nichts vom Blackout gewusst zu haben, könnte vor Gericht Probleme bekommen.

Wie hoch darf gekürzt werden?

Die Mietminderung gilt nur für die Dauer des Ausfalls. In Berlin dauerte der Stromausfall vom 3. bis 7. Januar – fünf Tage. Bei einer Monatsmiete von 1.000 € ergibt sich folgende Rechnung:
1.000 € × 5 ÷ 30 = 166,67 €.
Eine vollständige Mietbefreiung für den Monat ist nicht möglich.

Schäden an Geräten

Defekte Elektrogeräte wie PC, Spielkonsole oder Haushaltsgeräte muss in der Regel der Mieter selbst ersetzen. Hausratversicherungen decken solche Schäden oft nur bei Überspannung oder Kurzschluss. Betroffene sollten Schäden sofort dokumentieren und der Versicherung melden.

Gefahren nach dem Neustart

Wenn der Strom zurückkehrt, ist Vorsicht geboten: Geräte sollten nacheinander eingeschaltet werden. Achten Sie auf ungewöhnliche Gerüche, Rauch oder Funken – das kann auf Schäden hinweisen.

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