R. Köber R. Köber

Baumaßnahme ungenehmigt - Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt Rückbau

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen Baumaßnahmen genehmigt werden. Werden Umbauten ohne diese Genehmigung durchgeführt, kann die WEG den Rückbau verlangen. Dies gilt auch, wenn der Mieter des Wohnungseigentümers die Baumaßnahme ohne Genehmigung vorgenommen hat, selbst wenn die Wohnungseigentümerversammlung diese wahrscheinlich genehmigt hätte. Der Wohnungseigentümer ist in diesem Fall gegenüber der WEG für den Rückbau verantwortlich. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.03.2025 (Aktenzeichen V ZR 1/24).

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